Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach (JArbSchG) § 32 Erstuntersuchung
Du bist unter 18 Jahren und möchtest eine gewerbliche Tätigkeit als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin aufnehmen?
Das Gesetz schreibt dafür eine ärztliche Untersuchung vor, die auch in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muß.
Wir bieten Dir in unserer Praxis alles was Du dazu brauchst.
Bitte beachte das zur Durchführung der Jugendschutzuntersuchung ein Berechtigungsschein nötig ist, der bei der jeweils zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung erhältlich ist. Ohne diesen Berechtigungsschein darf die Untersuchung nicht durchgeführt werden. Dem Berechtigungsschein liegen verschiedene Anamnesebögen bei, von denen einer vom Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Dies ist besonders dann wichtig, wenn Du alleine zur Untersuchung kommst.
Du hast Fragen? Sprech uns gerne an.
Wir helfen Dir gerne weiter.
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geschlossene Sprechstunde
(ausschließlich mit Termin)
ÖFFNUNGSZEITEN
Prinzipiell arbeiten wir mit einem Terminsystem. Termine können online, telefonisch oder in der Praxis vereinbart werden. Notfälle werden natürlich jederzeit behandelt und Patienten ohne Termin sollten eventuell mit etwas Wartezeit rechnen.
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